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   VG Schleswig, 12.09.2022 - 4 B 26/22   

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VG Schleswig, 12.09.2022 - 4 B 26/22 (https://dejure.org/2022,36867)
VG Schleswig, Entscheidung vom 12.09.2022 - 4 B 26/22 (https://dejure.org/2022,36867)
VG Schleswig, Entscheidung vom 12. September 2022 - 4 B 26/22 (https://dejure.org/2022,36867)
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  • VGH Bayern, 06.11.2018 - 4 ZB 17.2268

    Pflicht des Inhabers einer Ferienwohnungsagentur zur Leistung eines

    Auszug aus VG Schleswig, 12.09.2022 - 4 B 26/22
    Vielmehr müssen weitere Umstände vorliegen, die eine besondere Verknüpfung zum Gemeindegebiet begründen (vgl. VGH München, Beschluss vom 6. November 2018 - 4 ZB 17.2268 - juris Rn. 14).

    Die Ferienimmobilien, die dem Antragsteller weder gehören noch zur eigenen Nutzung zur Verfügung stehen, sind insoweit nicht Mittel, sondern lediglich Gegenstand seiner gewerblichen Tätigkeit (vgl. VGH München, Beschluss vom 6. November 2018 - 4 ZB 17.2268 - juris Rn. 16; Riehl/Elmenhorst, in: PdK KAG Schl.-H., § 10 Rn. 295).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2021 - 5 MB 10/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Zweitwohnungssteuerbescheide

    Auszug aus VG Schleswig, 12.09.2022 - 4 B 26/22
    Vielmehr hat die (Inzident-)Kontrolle der Satzung im dafür vorgesehenen Hauptsacheverfahren stattzufinden (OVG Schleswig, Beschluss vom 23. August 2021 - 5 MB 10/21 - juris Rn. 7 m.w.N.; Beschluss der Kammer vom 31. März 2021 - 4 B 1/21 - juris Rn. 24).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2018 - 2 MB 26/18

    Zweitwohnungssteuer - Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei derzeit offenem

    Auszug aus VG Schleswig, 12.09.2022 - 4 B 26/22
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes liegen vor, wenn der Erfolg der Klage zumindest ebenso wahrscheinlich ist wie deren Misserfolg (stRspr, vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 2 MB 26/18 - juris Rn. 5; Beschluss der Kammer vom 26. April 2019 - 4 B 2/19 - juris Rn. 22).
  • VG Schleswig, 31.03.2021 - 4 B 1/21

    Erhebung der Zweitwohnungssteuer vom Gesellschafter

    Auszug aus VG Schleswig, 12.09.2022 - 4 B 26/22
    Vielmehr hat die (Inzident-)Kontrolle der Satzung im dafür vorgesehenen Hauptsacheverfahren stattzufinden (OVG Schleswig, Beschluss vom 23. August 2021 - 5 MB 10/21 - juris Rn. 7 m.w.N.; Beschluss der Kammer vom 31. März 2021 - 4 B 1/21 - juris Rn. 24).
  • VG Schleswig, 26.04.2019 - 4 B 2/19

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Nachzahlungszinsen auf

    Auszug aus VG Schleswig, 12.09.2022 - 4 B 26/22
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes liegen vor, wenn der Erfolg der Klage zumindest ebenso wahrscheinlich ist wie deren Misserfolg (stRspr, vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 2 MB 26/18 - juris Rn. 5; Beschluss der Kammer vom 26. April 2019 - 4 B 2/19 - juris Rn. 22).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2004 - 2 LB 76/03

    Fremdenverkehrsabgabe, Telekom; Kommunalabgabenrecht, Fremdenverkehrsabgabe,

    Auszug aus VG Schleswig, 12.09.2022 - 4 B 26/22
    Da die Fremdenverkehrsabgabe eine gemeindliche Entgeltabgabe ist, muss die mit ihr abzugeltende Vorteilsvermittlung örtlich im Gebiet der abgabenberechtigten Gemeinde verwurzelt sein (OVG Schleswig, Urteil vom 16. Juni 2004 - 2 LB 76/03 - juris Rn. 34).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 220/95
    Auszug aus VG Schleswig, 12.09.2022 - 4 B 26/22
    Entscheidend für die Heranziehung zur Tourismusabgabe ist - neben dem sich aus dem Tourismus ergebenden wirtschaftlichen Vorteil (vgl. hierzu OVG Schleswig, Urteil vom 4. Oktober 1995 - 2 L 220/95, 2 L 222/95 - juris Rn. 16 ff.) - vielmehr die Erwerbstätigkeit im Erhebungsgebiet.
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2003 - 9 LB 281/02

    Fremdenverkehrsbeitrag; Deutsche Telekom AG; Telefonzelle

    Auszug aus VG Schleswig, 12.09.2022 - 4 B 26/22
    Nur diejenigen, die im Erhebungsgebiet ihre gewerbliche Leistung anbieten und denen damit der dortige Tourismus besondere wirtschaftliche Vorteile bietet, sind abgabenpflichtig, nicht aber diejenigen, die ihre Erwerbstätigkeit von anderen Orten aus entfalten und lediglich im Zuge dieser Tätigkeit auch das Gemeindegebiets des Kurorts berühren (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Januar 2003 - 9 LB 281/02, 9 LB 287/02 - juris Rn. 10).
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